Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung

Präambel

“RIVCAM“ ist eine Internetplattform, auf der sich interessierte Darsteller vor einer Kamera (die so genannten Darsteller oder „Sender“) potentiellen Besuchern der Internetseiten und sonstiger Dienste von RIVCAM präsentieren und mit diesen in direkten Kontakt treten können. Hierbei wird auch der Austausch von erotischen Inhalten toleriert. Es handelt sich bei RIVCAM um ein Angebot  "von Erwachsenen für Erwachsene". Die Teilnahme von Minderjährigen ist nicht gestattet. Der Dienst „RIVCAM“ steht hierbei unter mehreren Domainnamen zur Verfügung. Sender und Besucher werden im Weiteren als Nutzer bezeichnet.

Nutzung der Angebote

Die Nutzer bestätigen durch Aktivieren des hierfür vorgesehenen Feldes die Kenntnisnahme und Akzeptanz der geltenden AGB von RIVCAM. Für die Darsteller gelten des Weiteren gesonderte Nutzungsbedingungen. Die AGB werden nach Ermessen von RIVCAM und nach aktueller Rechtslage geändert. Die geänderten Nutzungsbedingungen finden zwischen den Parteien Anwendung, wenn der Nutzer bei einer erneuten Anmeldung das Feld, das bei der Anmeldung das Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen abfragt, bestätigt. Es gilt nur die jeweils aktuell auf den Webseiten, die durch RIVCAM betrieben werden, publizierte Version der AGB. Berechtigt zur Nutzung der Leistungen von RIVCAM sind nur volljährige Personen. Der Nutzer hat seine Volljährigkeit jederzeit nachzuweisen.

Alle Nutzer haben sich gegenseitig respektvoll und fair zu verhalten. Der Umgang miteinander soll tolerant erfolgen.

Der Nutzer gibt sich selbst bei der Anmeldung zur Identifikation einen Besuchernamen (Login) und ein Passwort. Sowohl der Login als auch das Passwort müssen vor der Kenntnisnahme durch Dritte, insbesondere durch Minderjährige, geschützt werden. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für jede Inanspruchnahme von über die Plattform vermittelten Dienstleistungen, die unter Verwendung seines Login und seines Passwortes erfolgt. Der Nutzer ist verpflichtet, RIVCAM den Verlust seiner Identifikationsdaten oder die unberechtigte Kenntnisnahme durch Dritte unverzüglich mitzuteilen.

Der Nutzer ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere ist es verboten, illegale Inhalte wie zum Beispiel gewaltverherrlichende Darstellungen, sexuelle Handlungen mit Kindern oder Tieren oder ähnliche Inhalte über RIVCAM nachzufragen, anzubieten oder sonst zu fördern. Der Nutzer darf keine persönlichen Daten über andere Nutzer sammeln, nutzen oder verarbeiten. Ferner ist ihm untersagt, andere Personen zu belästigen, zu bedrohen oder in sonstiger Form Unannehmlichkeiten zu bereiten. Jeder Nutzer ist zur vertraulichen Behandlung jeglicher personenbezogenen Information im Zusammenhang mit RIVCAM verpflichtet.

Der Nutzer verpflichtet sich, auf werbende Maßnahmen jeder Art auf der RIVCAM Plattform zu verzichten. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, Sender oder Besucher für eigene oder Angebote Dritter abzuwerben. Ein Verstoß des Nutzers gegen dieses Verbot führt zu einem sofortigen Ausschluss des Nutzers. Ferner ist der Nutzer verpflichtet, für jeden Verstoß gegen dieses Verbot eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro an RIVCAM zu zahlen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Bei der Registrierung sowie bei jeder weiteren Nutzung von RIVCAM muss der Nutzer wahrheitsgemäße und aktuelle sowie vollständige Angaben zu seiner Person machen. Datenänderungen sind von dem Nutzer unverzüglich mitzuteilen. Besteht der Verdacht, dass die angegebenen Daten nicht richtig sind, kann RIVCAM den Zugang des Nutzers zu RIVCAM oder anderer Angebote vorübergehend bzw. dauerhaft sperren, bis der Nutzer einen entsprechenden Nachweis über die Richtigkeit seiner Benutzerdaten erbracht hat.

RIVCAM und die Sender sind bei dem Verdacht einer Straftat berechtigt die Verbindung jederzeit abzubrechen. RIVCAM wird zudem alle Beteiligten von jeglicher Nutzung der RIVCAM Dienste ausschließen und Strafanzeige gegen alle Beteiligten erstatten. RIVCAM ist ferner berechtigt, auch bei sonstigen Beeinträchtigungen oder Belästigungen von Sendern oder andern Personen die Verantwortlichen sofort (vorübergehend oder dauerhaft) von der Nutzung der Angebote auf RIVCAM auszuschließen. Das gleiche gilt für sonstige Verstöße gegen diese AGB. RIVCAM ist berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der AGB notwendigen technischen und sonstigen Mittel einzusetzen.

Alle Benachrichtigungen von RIVCAM und den im Impressum genannten Dienstleistern an den Nutzer können als elektronische Nachricht (Email), als generelle Veröffentlichung auf den Internetseiten oder per Post erfolgen.

Leistungsbeziehungen

Der Betreiber von „RIVCAM“, die RIV Group SA, 6300, Weinbergstrasse 31, Zug, Switzerland, stellt Dienstleistungen wie zum Beispiel den Betrieb einer Internetplattform zur Verfügung, durch den die Nutzer (Sender und Besucher) untereinander Daten (Texte, Bilder, Filme, Liveaufnahmen, etc.) präsentieren oder austauschen können.

RIVCAM ist es gestattet, für einzelne Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von RIVCAM jederzeit Sub-Unternehmer und sonstige Dritte einzuschalten. RIVCAM weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Einschaltung von Subunternehmern und anderen Dritten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung eine Weiterleitung von Daten an diese erfolgen kann, soweit der Datenschutz gesichert ist.

RIVCAM übernimmt keine Haftung für eine eventuelle Verspätung, Löschung, Fehlübertragung oder einen Speicherausfall bei der Kommunikation zwischen Besucher und Sender.

Entgelt / Zahlungsmodalitäten

RIVCAM behält sich die Einführung weiterer und/oder Abschaffung bestimmter Zahlungsmöglichkeiten vor. RIVCAM behält sich weiterhin vor, nicht jedem Nutzer die gleichen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten oder einzelne Nutzer von bestimmten Zahlungswegen auszuschließen.

Die Anmeldung auf RIVCAM und die Nutzung einiger Angebote auf RIVCAM sind kostenlos. Die kostenpflichtigen Dienste sind mit Preisen ausgezeichnet. Die Preise für die Darbietungen der Sender werden zwischen dem Sender und dem Besucher in der Regel individuell vereinbart. Dies erfolgt durch Vorgabe eines Preises pro angefangene Minute durch den Sender.

Für den Zugang mittels Zahlungsarten, die über eine Telefonverbindung abgerechnet werden, gelten die jeweils angegebenen Tarife. Im Falle des Zugangs unter Nutzung einer Telefonmehrwertnummer wird die gesamte Online-Zeit, unabhängig von der konkreten Nutzung des Video-Chats mit dem Sender, über die Telefongesellschaft berechnet.

Im Fall von unberechtigten Rückbuchungen (so genannten „Chargebacks“) durch den Nutzer, ist dieser neben der Erstattung des unberechtigt zurückgerufenen Betrages zur Entschädigung für den erhöhten Buchungsaufwand (Euro 50,00 pro Chargeback-Fall) sowie möglicher Chargeback-Gebühren der Banken und Kreditkartengesellschaften verpflichtet. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Wenn der Nutzer Zweifel an der Abrechnung hat, so hat er sich vor dem Chargeback mit dem im Impressum genannten Dienstleister für die Zahlungsverfahren zur Klärung des Sachverhaltes in Verbindung zu setzen. Bei berechtigten Beschwerden hat RIVCAM die Möglichkeit eine Rücküberweisung nach Ablauf einer Sicherheitsfrist von mindestens sechs Wochen einzuräumen. Andernfalls ist der Nutzer auch bei berechtigten Beschwerden zur Zahlung des erhöhten Buchungsaufwandes und der Chargeback-Gebühren verpflichtet.

Kündigung

Die Vertragsbeziehung zwischen Besuchern und den Sendern kommt zu dem Zeitpunkt zustande, in dem der Besucher sich auf RIVCAM erfolgreich angemeldet hat und mit einen Sender in einen Video-Chat tritt, indem er auf den hierfür entsprechend gekennzeichneten Button klickt. Der Vertrag mit dem Sender endet durch das Beenden des Video-Chats.

Die Nutzung von RIVCAM oder eines Angebotes von RIVCAM kann zu jeder Zeit, ohne Angabe von Gründen, durch RIVCAM oder den Nutzer gekündigt werden. Bei Kündigung durch den Nutzer sind der Login und die bei der Anmeldung verwendete Emailadresse oder weitere Angaben zu seiner eindeutigen Identifizierung anzugeben. Eine Benachrichtigung per Email ist ausreichend. Bei einigen Angeboten wird die Kündigung ebenfalls durch das Klicken auf den hierfür vorgesehenen Button ermöglicht.

Dienste, die auf Basis einer wöchentlichen oder monatlichen Mitgliedschaft bezogen werden, können jeweils zum Ende der Woche (Sonntag 24:00 Uhr GMT) oder zum Ende des Monats gekündigt werden. Maßgeblich ist die Bestätigung der Kündigung durch RIVCAM oder den Diensteanbieter. Die Bestätigung erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Kündigung an die bei der Anmeldung angegebene Emailadresse. RIVCAM ist nicht für fehlgeleitete, verzögerte, ungültige oder auf dem Postweg verloren gegangene Kündigungsschreiben oder Emails verantwortlich.

Datenerhebung und Datenspeicherung

Über RIVCAM werden die zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen erforderlichen Daten erhoben und verarbeitet. Hierbei handelt es sich um Bestandsdaten, Nutzungsdaten und Abrechnungsdaten.

RIVCAM erhebt insbesondere die folgenden Daten des Nutzers: die IP-Nummer, die Zugangsdaten, den Zeitpunkt, die von dem Nutzer abgerufenen Inhalte und die Dauer der Verbindung, sowohl des Chats mit dem einzelnen Nutzer als auch der Gesamtdauer einer Verbindung zu RIVCAM.

Die technische Verbindung eines Chats kommt direkt zwischen dem Darsteller und dem Besucher zustande. RIVCAM ist berechtigt, die jeweilige Sitzung mitzuprotokollieren und Einsicht zu nehmen. RIVCAM übernimmt damit keine Verpflichtung zur Kontrolle der von den Sendern angebotenen Dienste und Darbietungen und der Inhalte der Chats auf ihre Rechtmäßigkeit.

Der Sender, vertreten durch RIVCAM, ist berechtigt, bei Wirtschaftsauskunfteien und Kreditsicherungsgesellschaften Auskünfte über den Besucher einzuholen. Der Besucher willigt ein, dass RIVCAM Daten aufgrund nicht vertragsgemäßem Verhalten (z. B. Einziehung der Kreditkarte wegen missbräuchlicher Verwendung durch den Karteninhaber, Verursachung von Rückbelastungen bei unbestrittener Forderung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) meldet. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von RIVCAM oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange der Besucher nicht beeinträchtigt werden.

Bestimmungen zu unterschiedlichen Zahlungsverfahren

RIVCAM ist berechtigt, im eigenen Namen und für eigene Rechnung oder durch  Dienstleister und für Rechnung von Dienstleistern die fälligen Zahlungen zwischen den Nutzern geltend zu machen und abzuwickeln.

Bei Nutzung des so genannten „Prepaid-Verfahrens“ richtet der Nutzer ein virtuelles Konto ein, dass er mit Beträgen in festgesetzten Stufen auffüllen kann. Hierzu stehen unterschiedliche Bezahlverfahren zur Verfügung. Das auf dem Konto benannte Guthaben ist ein virtuelles Guthaben. Eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages ist nicht möglich. Wird ein Konto über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten nicht genutzt, verfällt es und wird gelöscht.

Bei Bildübertragung und Chat bestehen Leistungsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Darsteller und dem Besucher. RIVCAM erbringt hierbei lediglich technische Unterstützungsleistungen und stellt für diese die Zahlstelle dar. Etwas anderes gilt nur bei der Bezahlung des Kunden per Kreditkarte. In diesen Fällen wird die im Impressum genannte camPoint AG Vertragspartner des Besuchers.

Bei der Zahlungsart Kreditkarte gibt der Nutzer seine Kreditkartennummer zur Durchführung einer Plausibilitätsprüfung an. Der abzurechnende Betrag kann von RIVCAM zusammengefasst und in einer oder mehreren Buchungen pro Monat der Kreditkarte des Nutzers belastet werden.

Der Nutzer hat die Möglichkeit, individuelle Grenzen der monatlich möglichen Umsätze festzusetzen. Dies kann jederzeit auf Wunsch des Nutzers erfolgen, oder auch durch RIVCAM.

Haftung

Für Inhalte, Darstellung oder sonstiges Verhalten sowie Daten und Dateien, die von Nutzern oder sonstigen Dritten erfolgen bzw. übermittelt werden, übernimmt RIVCAM keine Haftung.

RIVCAM haftet nicht für Datenverluste und Datenänderungen, Übermittlungsfehler, Darstellungsfehler, Datenverzögerungen, vertragswidriger Handlungen anderer Nutzer oder für Umstände, die in den Verantwortungsbereich Dritter (z.B. Stromversorger, Netzbetreiber, Telefongesellschaften, unautorisierte Personen) fallen. Für die von Nutzern übermittelten Daten übernimmt RIVCAM keine Haftung. Für die Inhalte von anderen Homepages, zu denen aufgrund von Links von der Homepage des Anbieters Zugriff erlangt wird, übernimmt RIVCAM ebenfalls keine Haftung. RIVCAM macht sich Inhalte von anderen Homepages in keinem Fall zu Eigen. Die Haftung von RIVCAM beschränkt sich bei zurechenbaren fahrlässigen Pflichtverletzungen auf die Verletzung von Kardinalspflichten sowie auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Übrigen auf zurechenbare vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung der vorstehenden Absätze gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer sowie Erfüllungsgehilfen von RIVCAM. Jede Haftung ist jedenfalls auf einen Betrag von Euro 5.000,00 im Einzelfall beschränkt.

Der Nutzer stellt RIVCAM, die Mitarbeiter von RIVCAM und die von RIVCAM beauftragten Dienstleister sowie mit diesen Unternehmen verbundene Unternehmen von der Inanspruchnahme durch Dritte auf Grund von Forderungen und Ansprüchen frei  und wird sie schadlos halten, die aus einer Verletzung dieser AGB oder von Rechten Dritter und/oder im Zusammenhang der Nutzung der Dienste und der Verbindung zu den Diensten entstanden sind.

Verantwortung für Inhalte

Die Verantwortung für sämtliche Inhalte und Informationen (Daten, Texte, Software, Musik, Geräusche, Bilder, Videos), die der Besucher im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Online-Angebots bezieht, trägt ausschließlich der jeweilige Betreiber des Online-Angebots (Darsteller).

Die Verantwortung für sämtliche Inhalte und Informationen (zum Beispiel Daten, Texte, Software, Musik, Geräusche, Bilder, Videos) die der Besucher von dem Darsteller im Rahmen der Nutzung von RIVCAM bezieht, trägt ausschließlich die Person, von welcher der Inhalt stammt.

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliches über RIVCAM erlangtes Datenmaterial, insbesondere Bilder und Videos ausschließlich für seine privaten Zwecke zu nutzen. Eine kommerzielle Nutzung, gleich in welcher Form sowie eine sonstige Verbreitung von über RIVCAM erlangtem Datenmaterial, unabhängig von einer entgeltlichen oder kostenfreien Weiterverbreitung ist dem Nutzer ohne die ausdrückliche Zustimmung von RIVCAM strengstens untersagt. Ein Verstoß des Nutzers gegen dieses Verbot führt zu einem sofortigen Ausschluss und Kündigung des Nutzers. Ferner ist der Nutzer verpflichtet für jeden Verstoß gegen dieses Verbot eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.100,00 an RIVCAM zu zahlen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Sonstiges

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien richten sich nach US americanischem (Delaware) Recht. Beauftragt RIVCAM einen Sub-Unternehmer mit der Ausführung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von RIVCAM gilt für die vertraglichen Beziehungen zu diesem Dienstleister das jeweilige Recht gemäß dem Sitz des Dienstleisters sofern dieser der Europäischen Union angehört. Die Vertragssprache ist englisch.

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die im wirtschaftlichen Erfolg den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen. Sollte sich eine solche Regelung nicht finden lassen, wirkt sich die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen nicht auf die Gültigkeit des Vertrages im Ganzen aus, es sei denn, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind für den Vertrag von so wesentlicher Bedeutung, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten den Vertrag ohne die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen nicht geschlossen. Entsprechendes gilt für das Vorliegen einer Regelungslücke.

Gültiger Stand  ab dem 30. 10/2009